Es gibt ca. 900 verschiedene Netzbetreiber und über 1.200 zusätzliche Stromlieferanten im deutschen Strommarkt. Dabei sind die Aufgaben geteilt. Die Netzbetreiber sind grundsätzlich für die regionalen Leitungsnetze bis zum jeweiligen Stromzähler des Kunden zuständig und beliefern den Endkunden darüber hinaus auch über das eigene Leitungsnetz mit Strom.
Die alternativen Stromlieferanten kaufen für ihre Kunden an der Strombörse die Energie in großen Mengen ein und nutzen bei der Belieferung der Endverbraucher das Leitungsnetz der jeweiligen Netzbetreiber. Dafür zahlen die Stromlieferanten dem Netzbetreiber Netznutzungsgebühren, haben dafür dann aber auch selbst keine Kosten für die Lieferung des Stroms und die Instandhaltung der Stromnetze.
Es ist verhältnismäßig einfach, die Summe der Einsparungen bei der Wahl eines alternativen Anbieters selbst herauszufinden. Dafür gibt es im Internet diverse Vergleichsportale. Bei den meisten Portalen müssen nur wenige Daten wie Postleitzahl und veranschlagter Verbrauch eingegeben werden, und schon wird der Vergleichspreis zum bisherigen Anbieter, inklusive der jährlichen Einsparung, angezeigt. Wer die Suche an dieser Stelle noch mehr eingrenzen möchte, kann mehr optionale Daten eingeben und so zusätzlich noch Öko-Tarife oder je nach Wahl Tarife mit und ohne Bonus angezeigt bekommen.
Da eigene Erfahrungen meist nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines neuen Anbieters die Erfahrungsberichte von anderen Kunden. Sowohl die Vergleichsportale als auch die empfohlenen Firmen legen selbst großen Wert darauf, von den Interessenten beurteilt und bewertet zu werden. So kann jeder Nutzer der Plattform also nicht nur allen anderen seine Erfahrungen mitteilen, sondern die Leistung auch noch bewerten. Die daraus gewonnenen Erfahrungen helfen so manchem Neukunden bei der Orientierung und Auswahl des neuen Stromanbieters.
Die Bewertungen von Kunden geben ein Bild der Nutzer über die persönlich gemachten Erfahrungen wieder. Es gibt aber auch verschiedene Beurteilungen von Profis über die Vergleichsportale. Vergleichsportale werden regelmäßig von verschiedenen Verbraucherorganisationen, oder auch vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) getestet und die Berichte darüber werden dann veröffentlicht.
Wenn die Berichte positiv ausgefallen sind, werden sie auch meist auf der Seite der Vergleichsportale selbst angezeigt und bieten so eine weitere Orientierungshilfe bei der Informationsbeschaffung. Sollten solche Testurteile auf einer Anbieter-Seite fehlen, dann ist das auch schon eine Aussage, dann ist Vorsicht geboten.
Der Endverbraucher in Deutschland erwartet eine gute bis sehr gute Leistung von seinem Energielieferanten und das nach Möglichkeit zu einem günstigen Preis. Da die Infrastruktur bei einem Anbieterwechsel unverändert bestehen bleibt, gibt es kaum andere Unterschiede wie den Preis. Zusätzlich ist es für viele Kunden aber auch wichtig, dass sie über die Wahl eines anderen Anbieters mitbestimmen können, welche Art von Strom in das Netz eingespeist wird. Atomstrom oder Strom aus fossilen Brennstoffen wird von den Verbrauchern immer mehr zugunsten von Strom aus erneuerbaren oder natürlichen Rohstoffen abgewählt.
Es gibt diverse Anbieter von Strom aus ökologisch gewonnenem Quellen. Darunter fällt Strom aus Wasserkraftwerken und Strom aus Windkraft oder Sonnenenergie. Es gibt Anbieter, die ausschließlich Ökostrom anbieten und es gibt Anbieter, die auch einen Strommix im Angebot haben. Kompliziert und auch etwas unübersichtlich ist die Lage am Strommarkt deshalb, weil die verschiedenen Anbieter auch noch jeweils mehrere verschiedene Tarife in ihrem Angebot haben. Grundsätzlich ist es inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, den Verbraucher über die Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms aufzuklären.
Das stärkste Argument für einen Lieferantenwechsel ist in den meisten Fällen die erhebliche Kosten-Einsparung. Diese kann sich im Privatkundenbereich auf das Jahr gesehen und verbrauchsabhängig im Bereich von mehreren Hundert Euro bewegen. Für viele Verbraucher ist das der ausschlaggebende Punkt, einen Anbieterwechsel vorzunehmen. Da der eigentliche Wechsel zu einem neuen Anbieter problemlos über die Vergleichsportale zu bewerkstelligen ist, nehmen immer mehr Verbraucher diesen Weg zur dauerhaften Kosteneinsparung wahr.
Ältere Verträge, die nie geändert worden sind, haben meist noch eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen. Diese älteren Tarife haben seinerzeit noch nicht im Wettbewerb gestanden und sind dadurch für den Verbraucher teuer und damit für den Anbieter lukrativ. Seit der Liberalisierung im Strommarkt und dem damit verbundenen Wettbewerb sind aber sowohl Grundversorger, als auch alternative Stromlieferanten dazu übergegangen, Verträge mit mindestens einjähriger Laufzeit, meist aber auch mit mehrjährigen Laufzeiten, abzuschließen. Diese Verträge laufen dann bis zum vereinbarten Vertragsende und haben meist auch eine zu beachtende Kündigungsfrist vor dem Laufzeitende.
Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung des Vertrages ergeben sich aus den jeweils gültigen Tarifbedingungen des Anbieters. Diese hat der Kunde bei der Ausfertigung seines Vertrages erhalten und können dort nachgelesen werden. Die Fristen können von Anbieter zu Anbieter verschieden sein. Sollte dennoch nichts vereinbart worden sein, so gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Darüber hinaus gibt es auch noch außerordentliche Kündigungen, z.B. bei Preiserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen. Deren Kündigungsfristen sind auch im Liefervertrag festgelegt worden und dort nachzulesen.
Im Falle eines Umzugs gibt es für den Kunden die Berechtigung, seinen Liefervertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Das sollte auf jeden Fall möglichst rechtzeitig passieren, damit der Netzbetreiber und der Lieferant auch zeitgemäß reagieren kann. Der Kunde sollte in diesem Fall am Tage des Auszugs seinen Zählerstand auf dem alten Stromzähler ablesen und notieren und nach Möglichkeit auch dem alten Lieferanten mitteilen, damit der alte Vertrag abgerechnet werden kann.
Oft wird in diesem Fall aber auch ein Ableser des Netzbetreibers (im Auftrag des Lieferanten) den Zählerstand am Tag des Auszugs ablesen. Das gleiche Procedere ist am neuen Wohnort angeraten.
Wenn der Lieferant den Vertrag von seiner Seite aus einseitig verändern will, und auch bei Preiserhöhungen im laufenden Vertrag, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer besonderen Frist zum Inkrafttreten der Preiserhöhung oder zum Zeitpunkt, an dem die Veränderung wirksam werden soll, zu kündigen. Das gilt allerdings nur für Vertragsbestandteile, die der Lieferant zu vertreten hat und gilt nicht für Steuern oder Gebühren, die der Gesetzgeber verhängt oder ändert.
Damit Kündigungen ordnungsgemäß durchgeführt und bearbeitet werden können, sollten diese immer in Schriftform abgefasst werden und dem Anbieter per Post zugestellt werden. Viele Anbieter halten ein vorgefertigtes Kündigungsformular auf der Website des Unternehmens zum Download bereit. Damit wird die Arbeit schematisiert und der Ablauf für beide Seiten erleichtert. Verschiedene Anbieter sind auch mit einer schriftlichen Kündigung per E-Mail über den Internetauftritt des Unternehmens zufrieden. Grundsätzlich ist das Unternehmen gehalten, den Eingang der Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Der Wechsel zum neuen Anbieter ist in der Regel unkompliziert. Wenn die Entscheidung gefallen und die Auswahl eines neuen Anbieters vollzogen ist, dann gilt es, den Wechsel zu beauftragen. Die Vergleichsportale stellen einen Link zum neuen Anbieter zur Verfügung und so wird der erste Kontakt zur Antragstellung hergestellt. Ob der Neukunde seine persönlichen Daten direkt über die angezeigte Website an den neuen Stromanbieter eingibt oder einen Antrag zur Belieferung herunterlädt und dann schriftlich per Hand eingibt, ist meist dem Kunden überlassen.
Es funktioniert aber in beiden Fällen reibungslos. Und das war dann meist auch schon alles. Alles Weitere bearbeitet dann der neue Lieferant. Dieser übernimmt die Kündigung des alten Vertrages, informiert die Bundesnetzagentur über den Wechsel und schließt die notwendigen Verträge im Auftrag und im Namen des Kunden mit dem jeweiligen Netzbetreiber ab. Da alle Zähler über die Bundesnetzagentur kontrolliert werden, kann eine doppelte Belieferung damit ausgeschlossen werden.
Der eigentliche Lieferantenwechsel läuft dann auch ohne Zählerwechsel und ohne jede Lieferunterbrechung. Der Neukunde bekommt seinen schriftlichen Vertrag vom neuen Stromanbieter und der Wechsel ist fast unbemerkt für den Kunden vonstattengegangen.
Der Grundpreis enthält alle Kostenbestandteile, die beim Netzbetreiber anfallen. Dazu gehört u.a. die Grundgebühr für die Nutzung des Netzes und die Miete für den Stromzähler. Das Stromnetz wird dafür vom Netzbetreiber gewartet und überwacht, Installationen wie der Stromzähler in der Wohnung des Verbrauchers werden regelmäßig überprüft. Auch Konzessionsabgaben sind im Grundpreis enthalten.
Der Arbeitspreis wird in Cent pro gelieferter Kilowattstunde berechnet. Der Strom des Lieferanten läuft durch den Zähler und wird dort gemessen und angezeigt. Dort kann der Verbraucher selbst den jeweiligen Messbetrag in Kilowattstunden (kWh) kontrollieren und überwachen. Das sollte in den ersten Monaten auch tunlichst gemacht werden, um keine Überraschungen beim Verbrauch zu erleben. Die angezeigten Kilowattstunden werden mit dem vereinbarten Cent-Betrag des Lieferanten multipliziert, und das ergibt dann den Arbeitspreis in Euro.
Viele Anbieter bieten ihren Kunden eine Preisgarantie über die ganze Vertragslaufzeit an. Eine Preisgarantie ist immer dann sinnvoll, wenn am Markt eine Erhöhung der Strompreise zu erwarten ist. Da die Strompreisentwicklung allein seit dem Jahre 2000 konstant gestiegen ist und auch noch kein Ende dieser Entwicklung abzusehen ist, ist ein Vertrag mit Preisgarantie in fast jedem Fall zu empfehlen. Die Energielieferanten verbinden die Preisgarantie gern mit längeren Laufzeiten der Stromverträge. Sie können dann stabiler kalkulieren und einkaufen und somit sind Preisgarantien für beide Seiten lukrativ.
Jeder Anbieter unterscheidet sich mit seinen verschiedenen Tarifvarianten bei den Mindestvertragslaufzeiten. Dabei gibt es für den Verbraucher eine Faustregel: Eine kürzere Vertragsbindung bringt mehr Flexibilität bei der Wahl des Anbieters, denn der Verbraucher kann häufiger und schneller wieder wechseln, mit einer längeren Vertragsbindung wird im Gegenzug ein Vertrag eingegangen, der kurzfristige Preisschwankungen am Markt verhindern kann. Da diese Verträge mit Preisgarantien über die ganze Laufzeit angeboten werden ist der Kunde in so einem Fall immer auf der sicheren Seite.
Da alle Anbieter inzwischen eine Vielzahl von Tarifen anbieten und die Kosten von Tarif zu Tarif variieren können, ist der Verbraucher gut beraten, vor der Auswahl des neuen Anbieters sich den Effektiv-Preis errechnen zu lassen oder selbst zu berechnen. Das ist nicht schwer. Es werden einfach alle verschiedenen Komponenten des Strompreises wie z.B. die Grundgebühr, der Arbeitspreis und weitere anfallende Kosten auf das Jahr oder auf die Laufzeit des Vertrages hochgerechnet, Vergünstigungen, wie z.B. Bonifikationen oder Preisnachlässe werden abgezogen, und dann wird der Endbetrag durch die Anzahl der Vertragsmonate geteilt und schon hat man den Effektivpreis.
Um dem Kunden einen Anbieterwechsel schmackhaft zu machen, gibt es im Markt bei vielen Anbietern die Möglichkeit, Tarife mit einer besonderen Prämie oder Bonifikation abzuschließen. Diese Vergünstigungen gelten meist nur für das erste Jahr, erfüllen aber durchaus den Zweck, wofür sie eingesetzt werden. Der Verbraucher hat im ersten Jahr nach dem Wechsel zusätzlich zu einem sowieso schon günstigeren Tarif auch noch den Vorteil durch den Bonus oder die Prämie, und das macht schon etwas aus. Wenn der Kunde beim erstmaligen Wechsel sowieso nur einen Einjahresvertrag abschließt, dann ist der geldwerte Vorteil schon ganz beträchtlich und wird so manchen zum Wechsel animieren.
Der Erhalt oder die Zuweisung von Neukundenprämien sind ganz unterschiedlich geregelt. Es ist zwar möglich, aber in den wenigsten Fällen gibt es die Boni oder Prämien bereits sofort bei Vertragsbeginn. Die Firmen sind inzwischen etwas vorsichtiger geworden und so teilen sie die Höhe der Boni manchmal auf verschiedene Auszahlungszeitpunkte auf oder zahlen sie auch erst nach einer gewissen Anzahl von geleisteten Abschlägen des Kunden. Einige Anbieter zahlen auch erst zum Ende des ersten Vertragsjahres. Im letzteren Fall darf zu diesem Zeitpunkt meist auch keine Vertragskündigung vorliegen, wobei der Kunde somit schon automatisch für das zweite Vertragsjahr einkalkuliert ist.
Mit Sofortprämien ist der Neu-Kunde immer auf der sicheren Seite. Sofortprämien werden, wie der Name schon sagt, sofort bei Aktivitäten des Interessenten fällig. Der Interessent, der durch den Anbieterwechsel zum Neu-Kunden geworden ist, kann sofort mit der Vergünstigung rechnen. Das gilt auch für den Fall, dass Sofort-Prämien als Prämien-Punkte in einem besonderen Bonussystem ausgegeben werden. Die erhaltenen Prämienpunkte können sofort eingelöst werden oder aber auch angesammelt werden, um sich später größere Sachprämien auszuwählen. Das entscheidet der Neukunde selbst.
Alle Interessenten, die mit niedrigen Tarifpreisen oder Bargeldzahlungen immer noch nicht überzeugt werden können, werden inzwischen auch mit hochwertigen Sachprämien zum Anbieterwechsel gebracht. Dabei werden von einigen Anbietern wirklich hochwertige Gegenstände, wie Fahrräder, e-Bikes, Tablets oder gar teure Smartphones namhafter Anbieter ausgelobt. In so einem Fall kann der Kunde selbst nachrechnen, ob er mit einer Bonifikation oder einer Sachprämie besser bedient ist. Manchmal passt es aber auch einfach, und der Kunde wechselt zu einem neuen Anbieter, weil er sich ohne einen Wechsel den Sachpreis nicht selbst zulegt hätte.
Ein Arbeitspreisrabatt wird nicht so häufig angeboten, weil er auch nur für eine sehr begrenzte Zahl von Verbrauchern sinnvoll ist. Letztendlich ist dieser Rabatt auch nichts anderes wie eine Bonifikation im ersten Jahr. Nur dadurch, dass der Rabatt auf den Arbeitspreis gewährt wird, ist die Höhe damit verbrauchsabhängig und somit auch nur für Verbraucher mit einem hohen Stromverbrauch sinnvoll. Auch der Arbeitspreisrabatt wird nur im ersten Jahr gewährt und somit steht man ab dem zweiten Jahr wieder im Tarif zu Normalkonditionen.
Ob der Verbraucher mit einem Bonus gut beraten ist, oder ob auf den Bonus auch ganz verzichtet werden kann, liegt in der Betrachtungsweise des Kunden. Eine gute Entscheidungshilfe ist dabei die Berechnung des Effektivpreises mit oder ohne Bonus. Der Effektivpreis gibt zu erkennen, was rein rechnerisch am sinnvollsten ist. Zu bedenken und zu berücksichtigen ist aber auch die Laufzeit des Vertrages.
Boni werden in der Regel nur im ersten Jahr gewährt, bei längeren Verträgen ist der Effektivpreis deshalb ab dem 2. Vertragsjahr und allen weiteren Vertragsjahren gegenüber dem ersten Jahr höher. Es sollte daher überlegt werden, ob eine Subvention des Energiepreises durch eine Bonifikation im ersten Jahr auf die Dauer des Vertrages notwendig oder angeraten ist.